Anmeldung
Die Aufnahme in die DRK-Offene Ganztagsschule oder DRK-Verlässlichen Halbtagsschule erfolgt nur auf Grund eines schriftlichen Antrags gegenüber dem Schulträger (Stadt Isselburg). Die verbindliche Anmeldung zur außerunterrichtlichen Betreuung wird für alle schulpflichtig werdende Kinder postalisch zugeschickt. Diese Anmeldung muss bei der Schulanmeldung ausgefüllt abgegeben werden. Zuvor wird für alle neuen Eltern ein Informationsabend angeboten, der alle Schritte erklärt und über das Betreuungsangebot informiert.
Alle bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler erhalten die jährliche Anmeldung vor den Herbstferien über die Elternpost-Mappe.
Wichtig:
Die Anmeldung muss bis spätestens 30.11. eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr eingegangen sein.
Elternbeiträge
Die Kosten zur Betreuung in der DRK-Offenen Ganztagsschule in Anholt sind einkommensabhängig und sozial gestaffelt. Je nach Brutto-Einkommen entsteht ein monatlicher Beitrag.
Hier finden Sie einen Auszug aus der Satzung der Stadt Isselburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule in Isselburg vom 20. April 2016.
Anmeldeverfahren OGS und VHTS für das Schuljahr 2021/2022
Für die aktuellen Klassen 1 - 3 der Grundschulen wurden die Unterlagen zur Anmeldung zur OGS bzw. VHTS für das Schuljahr 2021/2022 vor den Herbstferien über die Elternpost verteilt. Die Eltern werden gebeten, die Postmappen ihrer Kinder zu kontrollieren. Jedes Kind sollte eine Anmeldung und zwei Arbeitgeberbescheinigung erhalten haben. Eltern im Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werdender Kinder erhalten die Unterlagen mit dem Einschulungsanschreiben. Die Einschulungsschreiben wurden am 07.10.2020 versendet.
Alle Eltern werden gebeten, die Anmeldungen vollständig abzugeben, sobald ihnen alle Nachweise vorliegen. Von der Abgabe unvollständiger Anmeldungen bitten wir möglichst abzusehen.
Die Schulverwaltung weist noch einmal explizit darauf hin, dass es unerheblich für die Aufnahme ist, wann eine Anmeldung abgegeben wird, solange sie bis zum Ablauf des 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der Schule, der Betreuungseinrichtung oder der Stadtverwaltung eingeht - auch postalisch.
Sofern ein Nachweis (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis über eine schulische Ausbildung der Eltern, Kita-Nachweis) absehbar erst nach dem 30.11. vorliegt, kann die Anmeldung auch kurz vor dem Stichtag unvollständig abgegeben werden.
Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:
- Formular „Verbindliche Anmeldung für das Schuljahr …“
Das Formular muss von allen mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteilen und deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgefüllt und unterschrieben werden - Arbeitgeberbescheinigung bzw. Nachweis über eine schulische Ausbildung der Eltern.
Diese Formulare werden nur benötigt, wenn sich beide mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteile bzw. die Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer schulischen Ausbildung befinden. Ist nur eine Person in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer schulischen Ausbildung werden die Formulare nicht benötigt. - Nachweis über einen Kita-Platz.
Dieser Nachweis wird nur für die Kinder benötigt, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden.