Hilfen zur Erziehung
Unter dem Begriff »Erziehung« kann sich jede und jeder etwas vorstellen. Aber was sind »Hilfen zur Erziehung«? Gemeint sind damit intensive Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote durch professionelle Fachkräfte.
Hilfe für Kinder und Eltern
Die Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können.
Bei jeder Hilfe zur Erziehung werden die Kinder und Jugendlichen stets als Persönlichkeit respektiert und ernst genommen.
Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung
Eltern oder andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormund) haben laut Kinder- und Jugendhilfegesetz ein gesetzlich verankertes Recht auf eine oder auch mehrere Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Dieses ist verpflichtet zu helfen. Junge Volljährige können auch selber zum Jugendamt gehen.
Hilfen zur Erziehung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Einige Maßnahmen des Jugendamtes gehen über die Hilfen der Erziehung hinaus, etwa wenn Kinder oder Jugendliche in Obhut genommen werden. Solche Maßnahmen kommen jedoch laut Gesetz nur dann zur Anwendung, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen unmittelbar gefährdet ist.