Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe
Kontakt
Der Kurs zur Qualifizierung für die Nachbarschaftshilfe findet kreisweit statt:
Pflege-Beratungsbüro Ahaus
Tatjana Stroh, Tel. 02561 94 95
Parallelstr. 12a
48683 Ahaus
Pflege-Beratungsbüro Bocholt
Karin Wienand, Tel. 02871 310 88 88
Münsterstr. 38
46397 Bocholt
Pflege-Beratungsbüro Borken
Susanne Biallas, Tel. 02861 8029-158
Röntgenstr. 6
46325 Borken
Pflege Beratungsbüro Burlo
Christine Barth, Tel. 02862 6853150
Borkener Str. 52
46325 Borken-Burlo
Pflege-Beratungsbüro Gronau
Andrè Sendner, Tel. 02562 8152095
Gildehauser Str. 2-4
48599 Gronau
Generationenbüro Vreden
Edith Gewers, Tel. 02564 8864-818
Twickler Str. 6
48691 Vreden
Generationenbüro Epe
Martina Niehoff, Tel. 02565 8490936
Merschstr. 14
48599 Gronau-Epe
Haus Georg Südlohn
Julia Tegelkamp, Tel. 02862 589951
Südwall 39
46354 Südlohn
Unterstützung für pflegebedürftige Personen im Alltag
Im Kreis Borken gibt es über 14.000 Menschen, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde. Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Dieser Entlastungsbetrag kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Eine Möglichkeit ist, diesen Entlastungsbetrag für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche tätige Nachbarn, Freunde oder Bekannte zu nutzen, die diese Unterstützung durchführen. Sie müssen lediglich die Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe erwerben.
Was machen Nachbarschaftshelfer?
Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unterstützen stundenweise pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag. Sie können
- Gespräche führen
- gemeinsame Aktivitäten planen (beispielsweise Lesen, Basteln, Backen, Kochen)
- bei Spaziergängen und Ausflügen begleiten
- sie beim Einkaufen oder Arztbesuchen begleiten
- Anregungen und Unterstützung bei sozialen Kontakten bieten
- zu öffentlichen Veranstaltungen begleiten
- können Sicherheit geben.
Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe
- Es muss eine Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe erworben werden. Sie ist kostenfrei und dauert ca. 6 Stunden.
- Durch die Verordnung für Angebote zur Unterstützung im Alltag (AnFöVO) sind Pflegetätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe explizit ausgeschlossen.
- Die Hilfe muss grundsätzlich ehrenamtlich sein.
- Eine Aufwandsentschädigung kann mit Hilfe des Entlastungsbeitrages der Pflegeversicherung gezahlt werden und ist steuerfrei, wenn Nachbarschaftshelfende nur eine Person betreuen.
Wer kann Nachbarschaftshilfe erbringen?
- Personen, die nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind (beispielsweise, Nachbarn, Bekannte, Freunde).
- Personen, die mit dem Pflegebedürftigen ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht im gleichen Haushalt leben (beispielsweise Neffen, Nichten, Onkel, Tanten)
- Es gibt keine Altersbeschränkung für die Nachbarschaftshelfenden. Auch Jugendliche können somit ihr Taschengeld aufbessern.
- Fachkräfte im Sinne der AnFöVO benötigen keine zusätzliche Qualifikation.
Welche Qualifikation ist notwendig?
Wer als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer tätig werden möchte, wird von den Pflegekassen unterstützt. Es muss im Regelfall die Teilnahme an einem Pflegekurs nachgewiesen werden.
Abweichung aufgrund der Corona-Pandemie:
Für die Anerkennung der Nachbarschafshilfe im Sinne von § 5 Nummer 5 ist aktuell kein Nachweis einer geeigneten Qualifizierung notwendig. Dieses gilt befristet bis zum 31.12.2023.
Informationen zum Kurs
Die Kurse „Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe“ werden kreisweit einheitlich nach einem gemeinsam entwickelten Konzept angeboten. Der Kurs umfasst sechs Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und vermittelt Informationen zu folgenden Themenschwerpunkten:
- Ehrenamt (Ansprechpartner, Aspekte zur Versicherung Haftpflicht, Unfall, Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen usw.)
- Rolle der Nachbarschaftshilfe:
» Sinn und Zweck?
» Wie verhalte ich mich?
» Abgrenzung zur Pflege
» Umgang mit Notsituationen, Nähe und Distanz. - Generelles Wissen:
» Anregungen und Tipps zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.
Die Kursteilnehmer erhalten im Anschluss ein Zertifikat über die erworbene Qualifizierung.
Können Aufwendungen und Auslagen erstattet werden?
Folgende Auslagen während der Tätigkeit als Nachbarschaftshelferin oder Nachbaarschaftsheler können erstattet werden:
- Verdienstausfall
- Fahrtkosten
- Belege und Quittungen für Betreuungsaufwendungen, die die Betreuungskraft im Zusammenhang mit der Nachbarschaftshilfe entstanden sind
- Pauschale Abgeltung des zeitlichen Aufwandes.
Zusammenarbeit
Die Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe wird in Zusammenarbeit mit dem Kreis Borken angeboten.