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Schulbegleitung

Kontakt

Schulbegleitung

Martina Büser

Tel. 02861 8029-114
​​​​​​​schulbegleitung@drkborken.de

​​​​​​​ DRK-Zentrum für Jugend und Inklusion
Burloer Str. 148
46325 Borken

Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung beim Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind.

  • Was ist eine Schulbegleitung?

    Die Schulbegleitung stellt für Schüler und Schülerinnen, die aufgrund ihrer Behinderung beim Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, ein Hilfs- und Kommunikationsmittel dar und unterstützt sie, die klassenbezogenen Angebote der Lehrkräfte anzunehmen und zu verarbeiten. Die Lernenden erhalten während der gesamten Schulzeit entsprechende Hilfestellung, was bedeutet, dass die Schulbegleitung dem Kind nicht unnötig Aufgaben abnimmt, sie gibt lediglich eine Hilfe zur Selbsthilfe. Auch während des Schulweges, auf Ausflügen, Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen ist eine Begleitung möglich.

    An Förderschulen unterstützt die Schulbegleitung beispielsweise Kinder mit schweren Behinderungen, besonderen Kommunikationsbedürfnissen oder einem besonderen Bedarf an pflegerischen oder medizinischen Hilfen. Die unterschiedlichen Förderschultypen orientieren sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schüler und Schülerinnen. Es gibt unter anderem Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, motorische Entwicklung und dem Schwerpunkt Lernen.

    Die integrative Schulbegleitung findet an allgemeinbildenden Schulen statt. Wurde bei einem Kind mit Behinderung ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, wird eine Förderschullehrkraft für einige Stunden in der Woche als Unterstützung der Integration eingesetzt. Die Integrationsklasse ist oftmals kleiner als die anderen Klassen in der Schule. Eine soziale Integration des Kindes in der Klasse und in der gesamten Schule ist Teil der Aufgaben einer Schulbegleitung. In der Regel werden Kinder mit einer Behinderung einzeln begleitet. In Ausnahmefällen ist aber auch die Integration mehrerer Schüler in einer Klasse möglich.

  • Aufgaben einer Schulbegleitung

    Grundsätzlich liegt die Tätigkeit der Schulbegleitung darin, den Schülerinen und Schülern nur so viel Unterstützung wie nötig anzubieten, nicht so viel Unterstützung wie möglich. Die Lernenden sollen zur Selbstständigkeit angeregt werden, den Alltag am Klassen- und Schulgeschehen soll so umfänglich und eigenständig wie möglich zu bewerkstelligen. Hierzu kann auch erforderlich sein, dass die Schulbegleitung sich von dem Schulkind räumlich zurückzieht.

    Die Schulbegleitung bietet Unterstützung in folgenden Bereichen:

    • Hilfe in lebenspraktischen Bereichen
      • Orientierung im Schulgebäude
      • Begleitung im Schulalltag, ggf. auch auf Klassenfahrten oder Ausflügen
      • Anleitung zur Selbstständigkeit
      • Unterstützung beim An-/Umkleiden und/oder den Toilettengängen
    • Unterrichtsbezogene Tätigkeiten
      • Wiederholung der Arbeitsanweisung
      • Hilfe bei der Aufmerksamkeitssteuerung
      • Aufbau und Einüben von Ordnungsprinzipien
      • Strukturierung des Schulalltages
      • Ermutigung und Unterstützung beim Erreichen einer positiven Arbeitshaltung
      • Anleiten beim Abschreiben von der Tafel
    • Emotionale Hilfestellungen
      • Begleitung in Krisenzeiten
      • Vermeidung von/ Erlernen des Umgangs mit Stresssituationen
    • Förderung der sozialen Integration
      • Unterstützung an der Teilnahme an Gruppenarbeiten
      • Förderung der Fähigkeit zuzuhören und der Regelakzeptanz
      • Steigerung der Frustrationstoleranz
      • Anleitung im Umgang/Anregung zum Kontakt zu Mitschüler*innen
      • Erweiterung der Sozialkompetenz
  • Wie bekomme ich eine Schulbegleitung für mein Kind?

    Vor Beginn der Maßnahme wird von den Erziehungsberechtigten ein Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt, meist Jugendamt oder Sozialamt. Dort wird geprüft, ob beim Kind der § 35a* Anwendung findet. Liegt uns daraufhin als Auftragnehmer eine Bewilligung vor, können wir eine Schulbegleitung für ihr Kind einsetzen. Hierbei achten wir natürlich darauf, dass eventuell vorhandene Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel findet vor dem Einsatz eine Hospitation statt, in der sich Kind und Schulbegleitung „beschnuppern“ können. Auch ein persönliches Kennenlernen in der Familie kann der Begleitung vorausgehen.

    Die außerschulische Begleitung kann auch privat finanziert werden. 

    * Erläuterung zu §35a SGB VIII:
    § 35a: „Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung“
    Dieser Paragraph legt fest, welche Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe haben: Weicht der Zustand der seelischen Gesundheit von der Norm ab, ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ggf. beeinträchtigt. Diese Abweichung wird in einer Stellungnahme durch medizinisch-therapeutische Fachleute beschrieben und dient als Grundlage für die Einschätzung. Im Bereich der Schulbegleitung erfolgt die Hilfe in ambulanter Form.