Die Schulbegleitung stellt für Schüler und Schülerinnen, die aufgrund ihrer Behinderung beim Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, ein Hilfs- und Kommunikationsmittel dar und unterstützt sie, die klassenbezogenen Angebote der Lehrkräfte anzunehmen und zu verarbeiten. Die Lernenden erhalten während der gesamten Schulzeit entsprechende Hilfestellung, was bedeutet, dass die Schulbegleitung dem Kind nicht unnötig Aufgaben abnimmt, sie gibt lediglich eine Hilfe zur Selbsthilfe. Auch während des Schulweges, auf Ausflügen, Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen ist eine Begleitung möglich.
An Förderschulen unterstützt die Schulbegleitung beispielsweise Kinder mit schweren Behinderungen, besonderen Kommunikationsbedürfnissen oder einem besonderen Bedarf an pflegerischen oder medizinischen Hilfen. Die unterschiedlichen Förderschultypen orientieren sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schüler und Schülerinnen. Es gibt unter anderem Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, motorische Entwicklung und dem Schwerpunkt Lernen.
Die integrative Schulbegleitung findet an allgemeinbildenden Schulen statt. Wurde bei einem Kind mit Behinderung ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, wird eine Förderschullehrkraft für einige Stunden in der Woche als Unterstützung der Integration eingesetzt. Die Integrationsklasse ist oftmals kleiner als die anderen Klassen in der Schule. Eine soziale Integration des Kindes in der Klasse und in der gesamten Schule ist Teil der Aufgaben einer Schulbegleitung. In der Regel werden Kinder mit einer Behinderung einzeln begleitet. In Ausnahmefällen ist aber auch die Integration mehrerer Schüler in einer Klasse möglich.