Ambulante Wohngemeinschaft "Haus Rosengarten" für demenziell veränderte und pflegebedürftige Menschen
Kontakt
Ambulante Wohngemeinschaft
"Haus Rosengarten"
Borkener Str. 52
46325 Borken
rosengarten@drkborken.de
Anna Maria Wiescholek
Hausleitung
Tel. 02862 41604-16
Christine Barth
Ambulante Pflege
Tel. 02871 310 88 88
Eine neue Wohnform für mehr Selbstbestimmung und Lebensqualiltät
"Haus Rosengarten" liegt in ruhiger, zentraler Wohnlage in Burlo, Borkener Str. 52. Es ist eine Wohngemeinschaft mit elf Wohneinheiten für demenziell veränderte, pflegebedürftige Menschen. Es ist ein großzügiges Wohnhaus, das nach den Vorschlägen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) konzipiert wurde.
Das moderne Haus mit seinem schönen Garten ist ebenerdig angelegt und bietet mit seinen ansprechenden Wohnräumen sehr gute Voraussetzungen zum Wohnen und Leben. Demenziell veränderte, pflegebedürftige Menschen haben hier die Möglichkeit, Unterstützung, Begleitung und Pflege entsprechend ihrer Bedürfnisse in Anspruch zu nehmen.
Wohnen in Gemeinschaft
Einladende Gemeinschaftsräume wie die große Wohn- und Essküche oder der Garten mit Terrasse bieten die Möglichkeit nach Art einer familienähnlichen Wohngemeinschaft gemeinsam den Alltag zu leben. Hier kann gekocht und den täglichen Hausarbeiten und Freizeitbeschäftigungen nachgegangen werden.
Privates Wohnen
Die demenziell veränderten Menschen bzw. ihre Angehörigen oder Betreuer mieten ein eigenes Zimmer mit 27 m². Die Zimmer sind mit barrierefreier Dusche und WC ausgestattet. Die Räume sind unmöbliert und sollen von den Mietern nach eigenem Geschmack und in der ihnen vertrauten Weise eingerichtet und gestaltet werden. Der eigene Wohnraum bietet die notwendige Rückzugsmöglichkeit in die Privatsphäre.
Begleitung und Unterstützung rund um die Uhr
„Alltagsbegleiter“ sowie eine Nachtbereitschaft gewährleisten die Betreuung rund um die Uhr. Die Alltagsbegleiter organisieren den Tagesablauf und stehen den Bewohnern mit Beratung und tatkräftiger Unterstützung zur Seite. Sie halten die Kontakte zu den Angehörigen und organisieren gemeinsam mit ihnen bei Bedarf ambulante Pflege und andere externe Hilfen. Je nach Erfordernis können die Mieter ambulante Leistungen wie Pflege und Behandlung in Anspruch nehmen. Auch bei intensiver Pflegebedürftigkeit kann jeder Bewohner betreut und gepflegt werden.