Am 1. März ist Tag gegen Diskriminierung: Beratungsangebot für Menschen mit Diskriminierungserfahrung
Kreis Borken (drk-press). Am Dienstag, 1. März, findet der alljährliche Tag gegen Diskriminierung („Zero Diskrimination Day“) der Vereinten Nationen statt. Die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit und die Integrationsagenturen beim Roten Kreuz im Kreis Borken engagieren sich alltäglich gegen verschiedene Formen von Diskriminierung und bieten individuelle und kostenlose Beratung und Begleitung für alle Menschen, die von Diskriminierung und Rassismus betroffen sind.
„Die Anliegen, mit denen die Menschen zu uns kommen, sind sehr vielseitig. Diskriminierungen finden in allen Lebensbereichen statt. Auch im Kreis Borken“, berichtet Sarah Kattenbeck über das kostenlose Beratungsangebot der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit. Die Antidiskriminierungsstelle wendet sich kreisweit an Betroffene – unabhängig davon, ob sich Vorfälle auf Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung der Ratsuchenden beziehen. „Diskriminierungen und Rassismus äußern sich auf verschiedenste Weise, vom Ignorieren oder Anstarren über vermeintliche Witze bis hin zu verbaler oder tätlicher Gewalt“, sagt Sarah Kattenbeck.
Für viele Betroffene haben Diskriminierungserfahrungen weitreichende Folgen. Daher sei es sinnvoll, sich beraten zu lassen, um Erfahrungen zu verarbeiten und auch Handlungsmöglichkeiten zu erkennen. „Häufig denken die Menschen: Da kann man ja eh nichts machen“, berichtet Sarah Kattenbeck. Viele Menschen seien verunsichert, wie man sich bei Diskriminierung verhalten soll. Dies betrifft sowohl die Menschen, die Diskriminierungen ansprechen möchten, als auch diejenigen, die sich mit einem Diskriminierungsvorwurf konfrontiert sehen.
Große Hemmschwelle
Die – häufig alltäglich wiederkehrenden – Erfahrungen anzusprechen, erforder laut Mitteilung Mut, Unterstützung und starke Netzwerke. Da häufig eine große Hemmschwelle besteht, eine Beratungsstelle aufzusuchen, spricht die Servicestelle gezielt auch Angehörige, Freunde und Bekannte an. „Diese suchen häufig Rat bei uns, wie sie die Betroffenen am besten unterstützen können.“
Die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit vernetzt sich zudem mit verschiedenen anderen Organisationen, um gemeinsam Strategien zu entwickeln und „eine Antidiskriminierungskultur zu fördern, in der es möglich ist, Diskriminierungen anzusprechen und konstruktiv zu bearbeiten“, betont Sarah Kattenbeck. Oft seien Diskriminierungen den Täterinnen und Tätern nicht bewusst – entweder, weil sie durch institutionelles Handeln entstehen oder weil ihnen die Sensibilität für das Thema und wichtiges Hintergrundwissen fehle. Dies sei zum Beispiel bei Wörtern mit kolonialistischen Bezügen der Fall, die bei Betroffenen Verletzungen bewirkten – und trotzdem von immer wieder neu verteidigt würden.
Das individuelle und kostenlose Beratungsangebot der Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit wird beim Roten Kreuz im Kreis Borken durch zwei Integrationsagenturen ergänzt, die sich in Projekte im Themenfeld Migration, Integration und Antidiskriminierungsarbeit einbringen und verschiedenste Akteure miteinander vernetzen. Neben der Organisation von Projekten, Fortbildungen oder anderen Veranstaltungsformaten ist für die Integrationsagenturen auch Öffentlichkeitsarbeit wichtig. „Beispielsweise engagieren wir uns jährlich im Rahmen der Wochen gegen Rassismus“, ergänzt Jan Meller von der DRK-Integrationsagentur in Gronau. „Wir überlegen uns gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Kooperationspartnern Projekte und setzen sie gemeinsam um. Wir freuen uns über Rückmeldungen von Betroffenen und auch aus der Bevölkerung, um aktuelle Bedarfe zeitnah zu erkennen und darauf reagieren zu können.“
Die Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit sowie die Integrationsagenturen werden durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) gefördert. Die Beratung findet in einem vertraulichen und geschützten Rahmen statt – persönlich oder telefonisch. Dolmetschende können zur Beratung hinzugezogen werden. Aufgrund von Corona sind eine Terminvereinbarung und ein 3G-Nachweis erforderlich, berichtet das Rote Kreuz.
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