Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Ambulante Dienste
  3. Ambulante Pflege

Pflege zu Hause

Kontakt

Ambulante Pflege im Kreis Borken

Karin Wienand

Info-Telefon Nordkreis:
02561 9495

Info-Telefon Südkreis:
02871 310 88 88

DRK-Hotline kostenlos
0800 94 95 500

pflegedienst@drkborken.de

Übersicht der DRK-Pflegeberatungsbüros im Kreis Borken


Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

  • Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

    Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

    Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

    • Wenn Sie schon lange krank sind.

    Man sagt auch:
    Chronisch krank.

    • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
    • Wenn Sie behindert sind.
    • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
    • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

    Man sagt auch:
    Ein Rezept.

    Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

    Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

    • Wenn Sie schon lange krank sind.

    Man sagt auch:
    Chronisch krank.

    • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
    • Wenn Sie behindert sind.
    • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
    • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

    Man sagt auch:
    Ein Rezept.

    01 Deutsches Rotes Kreuz DRK, Einsatzbereiche / Aktivitaeten / Leistungen / Aufgaben, Sozialarbeit, Ambulante Pflege Hauspflege haeusliche Pflege, Strumpf, anziehen, Einmalhandschuhe, Betreuung Foto: A. Zelck / DRK e.V.
  • Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

    Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

    Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

    • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
    • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
    • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
    • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
    • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.

    Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

    Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

    • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
    • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
    • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
    • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
    • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
  • Wo kann ich mehr erfahren?

    Wo kann ich mehr erfahren?

    Wollen Sie mehr dazu wissen?

    Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
    Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
    Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
    Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
    Am Ende können Sie sich entscheiden.

    Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
    Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
    Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
    Man sagt auch:
    Als Privat-Leistung.

    Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

    Wo kann ich mehr erfahren?

    Wollen Sie mehr dazu wissen?

    Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
    Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
    Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
    Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
    Am Ende können Sie sich entscheiden.

    Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
    Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
    Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
    Man sagt auch:
    Als Privat-Leistung.

    Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist. Es ist grundsätzlich möglich die Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Wer also Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in vollem Umfang benötigt, kann sich bis zu 806 € auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen und umgekehrt, insgesamt maximal jedoch 2418 €. Der Anspruch gilt für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

    Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

    • aus dem Krankenhaus entlassen werden
    • aber noch nicht rehafähig sind
    • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

    Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

    • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
    • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
    • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Weitere Angebote aus dem Bereich Pflege:

Unsere Qualität wird geprüft