Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungsinstitutes für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken

Kontakt

Corinna Terörde
Schulsekretariat

Tel. 02871 21765-682
pflegeschule@drkborken.de 

Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken
im Europa-Haus
Adenauerallee 59
46399 Bocholt

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote des Bildungsinstitutes für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken. Träger dieser Einrichtung ist die Deutsches Rotes Kreuz gemeinnützige Gesellschaft für Sozialen Service und Bildung im Kreis Borken mbH (nachfolgend DRK genannt).

II. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung im Fachbereich „Pflege“ des Bildungsinstitutes für Gesundheitsberufe des Roten Kreuz im Kreis Borken erfolgt über die im Internet unter www.Bildung.DRKBorken.de zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare. Eine Anmeldung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail ist ebenfalls möglich. Die Kontaktkaten sind hier zu finden.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Werden Nachweise für eine geforderte Qualifikation verlangt, sind diese unaufgefordert (elektronisch, auf dem Postweg oder per Fax) einzureichen. Solche Anmeldungen werden erst nach Eingang der entsprechenden Nachweise bearbeitet. Die Teilnehmenden erhalten bei fristgerechter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung an die Privatadresse oder über die anmeldende Stelle.

Der Vertrag kommt durch die Einsendung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung durch das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken zustande. Der Teilnehmende verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen.

Anmeldefrist

Die Anmeldefrist endet in der Regel sechs Wochen vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn.

Hinweis: Das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken behält sich vor, telefonische oder schriftliche Lehrgangsplatzreservierungen nach vier Wochen zu streichen, wenn bis dahin keine schriftliche Anmeldung erfolgt ist.

Einladung

Die Lehrgangseinladung sowie ggf. die Übersendung von Lehrgangsunterlagen erfolgen ca. drei Wochen vor Lehrgangsbeginn.

Teilnahmenachweis

Teilnehmende an den Bildungsveranstaltungen erhalten eine aussagefähige Bescheinigung (Zertifikat/Urkunde/Befähigungsnachweis/Zeugnis).

Warteliste

Bei ausgebuchten Lehrgängen können Teilnehmende auf eine Warteliste genommen werden. Sobald ein Platz durch eine Absage frei wird, hat der Teilnehmende die Möglichkeit, nachzurücken. Die Einladungsfristen sind dann aufgehoben. Eine Einladung kann in solchen Fällen auch telefonisch erfolgen. Ein Anspruch auf einen Lehrgangsplatz besteht jedoch nicht. Der Teilnehmende wird auch nicht automatisch auf einen Lehrgangsplatz in einem der nachfolgenden Lehrgänge gebucht. Hierzu ist immer eine separate Anmeldung erforderlich.

Teilnahmevoraussetzungen

Die im Programm beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Sollte eine Anmeldung unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken nicht für daraus resultierende Schäden. Bei Fehlen der Zulassungsvoraussetzungen, gemäß gültiger Rechtsvorschriften, kann die Zulassung zur Prüfung abgelehnt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der entstandenen Lehrgangskosten.

Datenerfassung

Die Daten der Teilnehmenden werden zum Zwecke der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung des DRK verarbeitet, gespeichert und genutzt.

Die Teilnehmenden erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten im Rahmen der Erforderlichkeit der Abwicklung der besuchten Bildungsmaßnahme sowie für spätere Teilnehmendeninformationen verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. 

III. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Teilnahmegebühr

Für Lehrgangsteilnehmende gelten die im Programm genannten Teilnahmegebühren. 

Zahlungsbedingungen

Die Lehrgangsgebühr für die Veranstaltungen (Fort- und Weiterbildung) ist nach Rechnungstellung an das DRK zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen zu begleichen.

Falls vertraglich vereinbart, kann die Rechnungsbegleichung auch in Raten zu festgelegten Terminen erfolgen. Soll die Leistung von Dritten (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) erbracht werden, haften die Teilnehmenden oder der Auftraggebende als Mitschuldner.

IV. Rücktritt und Kündigung des Teilnehmenden

Der Teilnehmende kann bis zu zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen die Anmeldung stornieren und vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

Die Ausfallgebühr entfällt, wenn ein Teilnehmender den freigewordenen Platz besetzt oder der Teilnehmende nachweist, dass durch seinen Rücktritt keine oder geringere Ausfallgebühren entstanden sind. Bei unentschuldigtem oder teilweisem Fernbleiben von der Veranstaltung werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe in Rechnung gestellt.

V. Rücktritt des Bildungsinstituts für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken.

Das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken hat das Recht, bei ungenügender Belegung des Lehrgangs (die Mindestteilnehmendenzahl liegt in der Regel bei 10 Personen oder ist abweichend in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben) oder bei Ausfall des Dozenten vom Vertrag zurückzutreten, den Lehrgangsbeginn zu verschieben oder den Lehrgang abzusagen. Dies gilt auch für den Fall, dass höhere Gewalt oder andere vom Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Die Teilnehmenden werden in diesen Fällen zeitnah informiert und bereits vom Teilnehmenden oder einem Dritten geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken, insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz, bestehen in diesem Zusammenhang nicht. 

Das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken kann diesen Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die sich insbesondere aus dem Verhalten des Teilnehmenden ergeben und von ihm zu vertreten sind. Insbesondere bei Gründen, welche die Sicherheit von Leib und Leben der Lehrgangsteilnehmender gefährden, sowie das Erreichen des Ausbildungsziels gefährden.

Eine Kündigung des Vertrages durch das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken ist ebenfalls möglich, falls der Teilnehmende mit der Verpflichtung zur Zahlung seiner monatlichen Raten mehr als eine Woche in Verzug ist.

VI. Haftung

Im Falle der Beschädigung, des Verlusts oder des Diebstahls mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge haftet das DRK nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Bezug auf vertragswesentliche Pflichten oder für Schäden, die die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmenden betreffen. Auf dem Grundstück des Bildungsinstitutes für Gesundheitsberufe des Roten Kreuzes im Kreis Borken gilt die Straßenverkehrsordnung.

VII. Schlussbestimmungen

Der Gerichtsstand ist 46325 Borken in Westfalen.

Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.

Borken, 8. Oktober 2019