Ambulante Wohn-Gemeinschaften
Kontakt
Hauswirtschaftliche Leiterin der ambulanten Wohngemeinschaften und Service Wohnen
Adelheid Voots
Tel. 02561 9495
a.voots(at)drkborken.de
Beratungszentrum "Jutequartier"
Parallelstr. 12a
48683 Ahaus
Brauchen Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie manchmal Hilfe?
Aber zu Hause zu helfen ist nicht möglich?
Dann können besondere Häuser vom Deutschen Roten Kreuz helfen.
Diese Häuser nennt man:
Ambulante Wohn-Gemeinschaften.
In einer Ambulanten Wohn-Gemeinschaft leben die Menschen selbstständig.
Sie leben hier fast wie zu Hause und sind nicht allein.
Sie leben in einer Wohnung zusammen mit anderen Menschen.
In einer Wohn-Gemeinschaft leben bis zu 11 Menschen.
Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer in einer Wohnung.
Es gibt auch Gemeinschafts-Räume.
Zum Beispiel eine Wohn-Küche.
Hier kann man zusammen kochen oder auch etwas spielen.
Sie und die anderen Bewohner bestimmen den Tages-Ablauf selbst.
Auch einen Pflege-Dienst können Sie selbst auswählen.
Für wen sind ambulante Wohn-Gemeinschaften da?
Manchmal ist die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich.
Aber die Pflege in einem Pflege-Heim ist noch nicht nötig.
Dann ist eine ambulante Wohn-Gemeinschaft genau richtig.
Auch Menschen mit Demenz können so gut betreut werden.
Für wen sind ambulante Wohn-Gemeinschaften da?
Manchmal ist die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich.
Aber die Pflege in einem Pflege-Heim ist noch nicht nötig.
Dann ist eine ambulante Wohn-Gemeinschaft genau richtig.
Auch Menschen mit Demenz können so gut betreut werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Unsere ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Das Wohn und Teilhabegesetz (WTG/NRW) unterscheidet zwei Typen ambulant betreuter Wohngemeinschaften.
Wenn Bewohner oder ihre Angehörigen eine Pflege-Wohngemeinschaft gemeinschaftlich gründen, die von ihnen selbstbestimmt organisiert und verwaltet wird, spricht man von sogenannten selbstverantworteten ambulanten Wohngemeinschaften.
Bei einer anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften stellt ein Anbieter die Präsenzkräfte und auch den Wohnraum zur Verfügung.