Rotes Kreuz im Kreis Borken startet wieder Erste-Hilfe-Lehrgänge
Strenges Hygiene- und Schutzkonzept beschlossen
Kreis Borken. Das Rote Kreuz im Kreis Borken hat die Erste-Hilfe-Ausbildung wieder aufgenommen. Nach mehrwöchiger Aussetzung wegen der Corona-Pandemie ist es nun wieder möglich, unter verbindlicher Beachtung eines strengen Hygiene- und Schutzkonzeptes die Kurse Teilnehmenden wieder anzubieten. Das Schutzkonzept wurde durch DRK-Vorstand Jürgen Puhlmann und Kreisverbandsärztin Antonia Bentfeld beschlossen und vom Gesundheitsamt des Kreises Borken genehmigt.
Das Schutzkonzept bezieht sich im Wesentlichen auf diese Punkte:
- Unterricht in Lehrgangsräumlichkeiten
- Ausfüllen von Teilnahmedatenblättern und einer gesundheitlichen Selbstauskunft
- Sitzordnung
- Hygieneregelung
- Abstandsgebot
- Umgang mit praktischen Übungen
Zu den Teilnahmebedingungen gehört unter anderem, dass erkrankte und/oder gefährdete Personen nicht am Lehrgang teilnehmen können sowie das Abstandsgebot von 1,50 Meter. Vor und nach dem Betreten des Lehrgangsraumes und nach Übungen sei das Waschen und Desinfizieren der Hände sowie von Übungsmaterial Pflicht. Wird der Abstand bei praktischen Übungen, die ebenfalls angepasst wurden, unterschritten, stehen jedem Teilnehmenden ein dreifacher Mund-Nase-Schutz und Einmalhandschuhe bereit.
Um den Abstand in den Lehrgangsräumen wahren zu können, gilt gemäß der Vorgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, dass pro fünf Quadratmeter Raumfläche maximal eine Person an einem Lehrgang teilnehmen kann. Dies kann je nach durchführendem Ortsverein/Stadtverband variieren und wird über die Anmeldeplattform des Roten Kreuzes im Kreis Borken online angegeben.
Anmeldungen zu den Lehrgängen an den 16 Standorten im Kreis können direkt über www.ErsteHilfe.DRKBorken.de erfolgen.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Berufsgenossenschaften übernehmen laut ihrer Ankündigung bis Ende Mai keine Lehrgangskosten. Deshalb bittet das Rote Kreuz im Kreis Borken Unternehmen, zunächst bei ihrer Berufsgenossenschaft anzufragen, ob die Kosten für die Erste-Hilfe-Lehrgänge übernommen werden. Andernfalls müssten die Lehrgangskosten in Höhe von 38 Euro in Rechnung gestellt werden.